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Stille Wahlen Gemeindepräsidium und übriger Gemeinderat (2022 - 2025)

4. November 2021
Sowohl die Besetzung des Gemeindepräsidiums als auch die Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze für die Legislatur 2022 - 2025 erfolgte in Stiller Wahl. Die auf den 23. November angesetzte Urnenwahl zur Besetzung dieser Sitze findet demnach nicht statt.

Wahl Gemeindepräsidium 2022 - 2025; Stille Wahl
Für die Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums der Einwohnergemeinde Twann­ Tüscherz für die Amtsdauer vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 ist innerhalb der reglementarischen Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser stammt von der Sozialdemokratischen Partei Twann-Tüscherz-Ligerz (SP TTL).

Da nur ein einziger Wahlvorschlag für den zu besetzenden Sitz vorliegt, erklärt der Gemeinderat gemäss Art. 40 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 folgende Person ohne Durchführung eines öffentlichen Wahlgangs als gewählt:

  • Margrit Bohnenblust, 1957, Sekundarlehrerin/Geschäftsführerin, Chapfweg 1, 2513 Twann, bisher

Die auf den 23. November 2021 angesetzte Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums findet demnach nicht statt.

Wahl übriger Gemeinderats 2022 – 2025; Stille Wahl
Für die Wahl zur Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze für die Amtsdauer vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 nach dem Prinzip des Majorzverfahrens sind vier Wahlvorschläge eingegangen:

WAHLLISTE 1:

  • Caliaro Stephan, 1954, Ingenieur, Strandweg 49, 2513 Twann, bisher
  • Vetsch Ueli, 1982, Landwirt / Landmaschinemechaniker, Gaicht 18, 2513 Twann, bisher
  • Tschantré Markus, 1962, Architekt, Oberdorf 5, 2512 Tüscherz, neu

WAHLLISTE 2

  • Brügger Christian, 1977, Lehrer, Moos 7, 2513 Twann, neu

Da nur vier Wahlvorschläge für die vier zu besetzenden Sitze vorliegen, erklärt der Gemeinderat gemäss Art. 40 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 die oben aufgeführten Personen ohne Durchführung eines öffentlichen Wahlgangs als gewählt.

Die auf den 23. November 2021 angesetzte Wahl zur Besetzung der übrigen Gemeinderatssitze findet demnach nicht statt.