Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen ab 12. OktoberAb Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Medienmitteilung des Kantons Bern vom 07. Oktober 2020 zum Beschluss des Regierungsrates befindet sich im Anhang. Damit gilt: Wer ab Montag die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz aufsucht, ist gebeten, die Gemeindekanzlei mit Maske zu betreten. Wir weisen darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch über den Online-Schalter der Gemeindehomepage www.twann-tuescherz.ch (Rubrik Verwaltung/online Schalter) digital abgewickelt werden können. Gemäss Mitteilung des Regierungsrats gilt die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglich Innenräumen vorerst bis 31. Januar 2021.
Dokument 201007_MM_Maskentragpflicht_Kanton_Bern_Sperrfrist.pdf (pdf, 203.4 kB) Datum der Neuigkeit 8. Okt. 2020
|