Kopfzeile

Inhalt

Fakultatives Finanzreferendum

8. April 2021

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Präsidialabteilung folgenden Beschluss gefällt:

  1. Das Projekt Neubau Werkhof wird sistiert.
  2. Um die aufgelaufenen Kosten bezahlen zu können, wird ein Projektkredit bis zur Sistierung von CHF 83'000.00 publiziert, mit fakultativem Referendum.

Begründung:
Wie mehrmals kommuniziert, ist mit dem Wegfall des langjährigen provisorischen Standorts unter der N5-Brücke in Tüscherz die Planung und Realisierung eines definitiven, neuen Werkhofs eine unumgängliche Massnahme. Der Gemeinderat stellt jedoch fest, dass noch in der Projektierungsphase gegen den vorgesehenen Standort bei der Sportanlage Burg eine grosse Opposition erwachsen ist.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Projekt zu sistieren und vorläufig für die bis heute aufgelaufenen Kosten eine Erhöhung des bereits genehmigten Projektkredits von CHF 38'000.00 (Vorprojekt) auf CHF 83'000.00 zu beschliessen, der diese abdeckt. Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen jeden der genannten Beschlüsse das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 08. April 2021. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.

Beim Bau eines neuen Werkhofs ist mit Kosten von über 1 Million Franken zu rechnen. Allein der gesetzeskonforme Waschplatz kostet rund CHF 100'000.00. Sollte das vorgesehene Projekt weiterverfolgt werden, muss der Projektierungskredit bis zur Baubewilligungsphase weiter erhöht und der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.