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Gemeindeinitiative ungültig

4. Oktober 2021

Vor wenigen Tagen hat das Initiativkomitee "N5 Bielersee – so nicht" der Gemeinde die ersten Unterschriftenbögen der "Gemeindeinitiative für weniger Strassenlärm und Verkehrsberuhigung in Twann-Tüscherz" öffentlich wirksam eingereicht. Die Sammelfrist für die am 10. Juni 2021 lancierte Initiative läuft am 09. Dezember 2021 aus – bis dahin will das Komitee noch mehr Unterschriftenbögen einreichen.

Das Vorgehen ist ungewöhnlich, denn der Gemeinderat hat dem Initiativkomitee bereits im Juli mitgeteilt, dass er die Initiative für ungültig erklären würde, falls sie denn eingereicht werden sollte. Er hatte deshalb den Initianten geraten, die Initiative zurückzuziehen.

Die Haltung des Gemeinderats stützt sich auf eine rechtliche Prüfung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welche die Forderungen der Initiative als materiell rechtswidrig beurteilt. Die Initiative fordert auf der N5 von Biel bis zum Ligerztunnel durchgehend Tempo 60 km/h, ein Transitverbot für den Schwerverkehr und eine regionale Gesamtplanung statt Flickwerk. Es handelt sich alles um Massnahmen, die nicht in der Kompetenz der Stimmberechtigten, sondern des Bundes liegen. Grundsätzlich kann sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenz bei Bund und Kanton für die Einführung solcher Massnahmen einsetzen. Die Stimmberechtigten können aber der Exekutive nicht verbindlich vorgeben, was sie im Rahmen ihrer Kompetenz zu tun hat.

Für den Augenblick sieht sich der Gemeinderat zu keinen Handlungen veranlasst. Die bereits eingereichten Unterschriftenbögen beziehungsweise Unterschriften werden von der Verwaltung beglaubigt. Sollte das Initiativkomitee bis zum Ablauf der Abgabefrist an der Initiative festhalten, wird der Gemeinderat diese wie rechtlich vorgeschrieben prüfen und eine entsprechende Verfügung erlassen.