Erhöhung Abwassergebühren
Grund für die Gebührenerhöhung ist im Wesentlichen der vom Kanton neu festgelegte Wiederbeschaffungswert des Abwasserleitungsnetzes – es handelt sich hierbei um den Wert einer Anlage, wenn sie komplett ersetzt werden müsste. Dieser wurde von knapp 9 Mio. Franken auf neu 18.9 Mio. Franken festgelegt. Das Gesetz schreibt vor, dass von dieser Summe jährlich ein bestimmter Prozentsatz als so genannte Werterhaltungskosten in die Spezialfinanzierung eingelegt werden muss. Für die Spezialfinanzierung Abwasser Twann-Tüscherz bedeutet dies konkret, dass jährlich statt Fr. 67.600.00 neu Fr. 142‘696.00 an Wiederbeschaffungskosten eingelegt werden müssen.
Mit der vom Gemeinderat beschlossenen Gebührenerhöhung wird diese Erhöhung des Einlagewertes künftig ausgeglichen.