Kopfzeile

Inhalt

Teilabschrankung Twannbergstrasse

31. Januar 2017
Auf Weisung der Gemeinde haben Fachkräfte in diesen Tagen eine auf einem Streckenabschnitt der Twannbergstrasse unterhalb der Überbauung Oberi Chros eine Teilabschrankung vorgenommen und entsprechend signalisiert. Verkehrsteilnehmer sind gebeten, die Vortrittsregelung zu beachten. Der Grund für die Sofortmassnahme sind talseitige Rissbildungen auf dem Belag. Die Gemeindestrasse wird auf diesem Abschnitt von einer Trockensteinmauer abgestützt. Es ist deshalb ratsam, eine talseitige Belastung der Twannbergstrasse mittels der Teilabschrankung vorläufig zu unterbinden, bis die Ursachen der Rissbildung abgeklärt sind. Strassen-Ingenieure werden so bald als möglich eine Analyse zur Statik der erwähnten Stützmauer vornehmen. Wann die Teilabschrankung aufgehoben werden kann, ist zurzeit noch offen.