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Einsprache N5 Westumfahrung Biel

12. Mai 2017
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rahmen der öffentlichen Planauflage N5 Westumfahrung Biel von seinem Einspracherecht Gebrauch zu machen.

Er bleibt hierbei seiner von Beginn weg eingenommenen Haltung treu, indem er die Realisierung des Umfahrungsprojektes grundsätzlich begrüsst. Ein wesentlicher Mangel, auf dessen Behebung er jedoch immer gepocht hat, ist, dass das Vorhaben nicht isoliert betrachtet werden kann: Gestützt auf den Behörden verbindlichen kantonalen Richtplan verlangt der Gemeinderat, dass der Tunnelausgang auf Gemeindeboden, der so genannte Halbanschluss Rusel, als provisorisches Werk gekennzeichnet und wahrgenommen wird. Der kantonale Richtplan hält ausdrücklich fest, dass der Halbanschluss Rusel als eine "möglichst provisorische, Landschaft schonende Lösung" zu realisieren sei, "welche bei der Realisierung der Tunnelumfahrung Tüscherz-Twann zurück gebaut werden kann." In den im Auftrag des UVEK aufgelegten Unterlagen des kantonalen Tiefbauamtes wird diesem Aspekt keine Rechnung getragen, was für die Gemeinde Twann-Tüscherz nicht akzeptabel ist.

 

"Für den Gemeinderat, aber auch für die verkehrs- und lärmgeplagte Bevölkerung, ist es im Weiteren unverständlich, dass der Bundesrat trotz der Hilferufe des Linken Bielerseeufers und trotz der Aufforderung des Berner Regierungsrats die Planung des künftigen Umfahrungstunnels Tüscherz-Alfermée nicht an die Hand genommen hat", sagt Gemeindepräsidentin Margrit Bohnenblust. Im Prospekt zur Westumfahrung Biel laute der Slogan "Lebensqualität für die ganze Region". Tatsächlich werde aber die Westast-Umfahrung die Lebensqualität auf Boden der Gemeinde Twann-Tüscherz eher verschlechtern. Es sei schön zu wissen, dass die Rebberge des linken Bielerseeufers zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung gehören – aber auch die Menschen, die dort wohnen, dürften nicht vergessen werden. "Die Planung des Umfahrungstunnels Tüscherz-Alfermée muss dringend an die Hand genommen werden!", so die Gemeindepräsidentin.

Andere Einsprachepunkte betreffen Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit Baustelleninstallationen, bei welchen der Gemeinde unter anderem Parkplätze verloren gehen, für die sie Realersatz fordert. Parkplätze für Einwohner sind auf Gemeindeboden vielerorts Mangelware und der Versuch der Gemeinde, neue Parkplätze zu ermöglichen, wird von den übergeordneten Behörden regelmässig abgeblockt. Weiter müssen Lösungen gefunden werden, dass Zugänge zu Wanderwegen auch während der Bauarbeiten möglich bleiben. Zudem verlangt der Gemeinderat, dass das Aushubmaterial aus dem geplanten Vingelz-Tunnel nicht auf der Nationalstrasse Richtung Westen erfolgt – die vom Schwerverkehr verursachte Lärmbelastung am linken Bielerseeufer hat schon jetzt die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht.