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Gelb markierte Parkfelder in der Rostele Twann

18. August 2022

Der Gemeinderat Twann-Tüscherz verfügt gestützt auf Art. 79 Abs 5, sowie Art. 107 Abs.1 Bst. b, der Eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 05.09.1979 (Stand 01.01.2021) und Art. 6 Abs 2 der Ausführungsverordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund für die Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 07.06.2011 (Stand 04.07.2022):

Gelb markierte Parkfelder in der Rostele, Twann

Sämtliche öffentlichen Parkfelder in der Rostele (Ende Dorfgasse, östlich) werden gelb markiert und an Anwohner und Unternehmen im Ortskern Twann festvermietet.

Begründung: Es handelt sich um eine weitere Verkehrsberuhigungsmassnahme in der Dorfgasse. Mit der Ummarkierung der Parkfelder wird der Suchverkehr für Parkplätze unterbunden.

Diese Verfügung tritt per 01.01.2023 in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich eine Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Biel/Bienne erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.