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Erhöhung Investitionskredit im Sinne einer unumgänglichen Verpflichtung

8. Dezember 2022

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. November 2022 Folgendes beschlossen.

  1. Der Investitionskredit für die Kabelverstärkung am Strandweg (VK 16 bis VK 17) wird nachträglich von CHF 70'000.00 um CHF 55'110.00 auf CHF 125'110.00 erhöht.
    Begründung:
    Mehrkosten entstanden vor allem bei der Demontage des alten Kabelzugs. Es handelte sich um ein Aluminiumkabel mit Stahlband-Armierung. Die metallische Armierung war durchgerostet und hat sich zersetzt, so dass sich Knäuel bildeten, die nicht aus der Rohranlage gezogen werden konnten. Die Folge war, dass das Rohr an 15 Stellen freigelegt werden musste und allgemein viele zusätzliche Arbeitsstunden generiert wurden.
  2. Die Erhöhung des Investitionskredits wird als amtliche Mitteilung im Sinne einer unumgänglichen Verpflichtung publiziert.
    Begründung:
    Gemäss Organisationsreglement der Gemeinde Twann-Tüscherz unterliegen Investitionskredite ab CHF 100'000.00 dem fakultativen Referendum. Bei vorliegendem Geschäft war eine Überschreitung dieser Schwelle nicht absehbar. Die Arbeiten konnten nicht mitten im Projekt abgebrochen werden.
  3. In der Publikation im Nidauer Anzeiger wird darauf hingewiesen, dass ein grosser Teil der entstandenen Kosten nachträglich durch eine Rückzahlung der Eidgenossenschaft via Swissgrid abgedeckt wird.

Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme.