Gemeindeversammlung 26. November 2024
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Dienstag, 26.11.2024, 20.15 Uhr in der Rebhalle
Traktanden
- Budget, Genehmigung Budget 2025, Festsetzen der Gemeindesteuern
- Investitionskredit, Projekt Sanierung der Chapfstrasse
- Reglement, Aufgabenübertragungsreglement Feuerwehr
- Verschiedenes und Umfrage
Eine detaillierte Botschaft zu den Geschäften wird 14 Tage vor der Versammlung in jede Haushaltung verteilt.
Das unter Ziffer 1 aufgeführte Budget sowie das unter Ziffer 3 aufgeführte Reglement liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und werden ebenfalls auf der Webseite unter www.twann-tuescherz.ch aufgeschaltet.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Versammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen unterlässt, kann gegen Beschlüsse nachträglich keine Beschwerden mehr einreichen.
Zur Teilnahme an dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, die am 26. November 2024 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind.