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Ergänzte Regelung für vermietete Dauerparkplätze

21. Dezember 2020

Vor allem das knappe Angebot an Parkplätzen zur Dauervermietung in Alfermée hat den Gemeinderat dazu bewogen, die Ausführungsverordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund zu ergänzen. Für den Standort an der Alten Staatsstrasse Alfermée gilt folgende neue Sonderregelung:

- Für diesen Standort werden auf der Warteliste nur Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alfermée berücksichtigt.

- Bewohnerinnen und Bewohner vom Oberdorf Alfermée, für deren Haushalt/Wohnung an diesem Standort noch kein gelber dauervermieteter Parkplatz bereitgestellt werden konnte, haben an diesem Standort auf der Warteliste Vorrang.

Dies bedeutet unter anderem: Bei Mietwohnungen werden Reservationsbegehren von Liegenschaftsbesitzern abgelehnt; der Antrag muss von der Mieterschaft selbst gestellt werden. Pro Haushalt/Wohnung kann maximal ein dauervermieteter Parkplatz beantragt werden. Angesichts der knappen Anzahl an Parkplätzen erachtet der Gemeinderat diese Regelung als die gerechteste Lösung, auch wenn sie nicht allen Ansprüchen gerecht zu werden vermag.