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Fakultatives Finanzreferendum und Bekanntmachung gebundener Nachkredit

1. Juli 2021

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28.06.2021 auf Antrag der Präsidialabteilung folgenden Beschluss gefällt:

  1. Als Ersatz für den totalbeschädigten Kleintraktor wird ein neuer Kleintraktor Kubota ST 401 bestellt und zu den offerierten Kosten von CHF 55'200.00 ein entsprechender Investitionskredit genehmigt.
  2. Der Kauf wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
  3. Der totalbeschädigte Kleintraktor Kubota STW 40 wird zum aktuellen Buchwert, CHF 47'160.00, auf null Franken abgeschrieben. Gestützt auf OGR, Art. 10, Abs. 3 wird der vom Gemeinderat beschlossene gebundene Nachkredit im Nidauer Anzeiger publiziert.

Erklärung: Wie im Beschluss erläutert, geht es um den Ersatz eines totalbeschädigten Kleintraktors. Da das Fahrzeug vollkaskoversichert war, ist der Gemeinde kein finanzieller Schaden entstanden – und zum Glück wurde auch niemand verletzt: Die Gemeinde erhielt neben der Vergütung der Versicherungsleistung zusätzlich eine Entschädigung für die Abtretung des Unfallfahrzeugs an die Versicherung. Buchhalterisch muss das Unfallfahrzeug auf null Franken abgeschrieben werden, was einem gebundenen Nachkredit entspricht.