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Camping verboten auf dem Sportplatz Burg

26. August 2021

Verkehrsmassnahme Camping verboten

Der Gemeinderat Twann-Tüscherz hat beschlossen, auf dem Sportplatz Burg ein Campingverbot zu verfügen.

Gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 hat die zuständige Gemeindebehörde am 09.08.2021 diesem Beschluss zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung

Der Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Art. 63 VRPG, innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, angefochten werden.

Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln eine Begründung und eine Unterschrift enthalten.