Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeinitiative ungültig erklärt

20. Dezember 2021

 

Wie bereits im Oktober angekündigt, hat der Gemeinderat nach erfolgtem Ablauf der Abgabefrist die "Gemeindeinitiative für weniger Strassenlärm und Verkehrsberuhigung in Twann-Tüscherz" für ungültig erklärt. Der Beschluss erfolgte per Verfügung zuhanden des Initiativkomitees "N5 Bielersee – so nicht". Innerhalb der Abgabefrist wurden bis am 09.12.2021 Unterschriftenbögen mit 234 gültigen Unterschriften abgegeben – die Gemeindeinitiative wurde somit von 26.4 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet.

Formell erfüllt die Gemeindeinitiative alle nötigen Bedingungen, um die Behandlung eines Anliegens einer kommenden Gemeindeversammlung zum Beschluss vorlegen zu können. Materiell beurteilt der Gemeinderat die gestellten Forderungen hingegen als rechtswidrig, da diese Geschäfte nicht in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen.

Die Initiative fordert auf der N5 von Biel bis zum Ligerztunnel durchgehend Tempo 60 km/h, ein Transitverbot für den Schwerverkehr und eine regionale Gesamtplanung statt Flickwerk. Es handelt sich alles um Massnahmen, die nicht in der Kompetenz der Stimmberechtigten, sondern des Bundes liegen. Grundsätzlich kann sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenz bei Bund und Kanton für die Einführung solcher Massnahmen einsetzen – was er besonders hinsichtlich Tempo 60 km/h oder der Forderung nach einem Langtunnel von Biel bis La Neuveville auch tut. Die Stimmberechtigten können aber der Exekutive nicht verbindlich vorgeben, was sie im Rahmen ihrer Kompetenz zu tun hat.

Das Initiativkomitee hat nun Gelegenheit, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne gegen die Verfügung des Gemeinderats Beschwerde einzureichen.