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Nutzung öffentlicher Grund

4. September 2020

Die Nutzung von öffentlichem Grund für Privat- und Vereinsanlässe, kulturelle Veranstaltungen oder kommerzielle Zwecke benötigt in jedem Fall eine Bewilligung der Gemeinde und ist in der Regel kostenpflichtig. Da die Verwaltung laufend entsprechende Anfragen erhält, hat der Gemeinderat nun eine Weisung betreffend Nutzung von öffentlichem Grund erlassen, die auch den Gesuchstellern transparent das Bewilligungsverfahren aufzeigt. Die Bewilligungspraxis der Gemeinde ist zurückhaltend. Das Absperren von öffentlichem Grund für private Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage und so weiter wird beispielsweise in der Praxis fast durchgängig abgelehnt – Ausnahmen sind im Einzelfall höchstens für Einheimische möglich.

Die Weisung betreffend Nutzung von öffentlichem Grund ist auf der Gemeindehomepage unter Politik/Reglemente aufgeschaltet oder kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.