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Änderung der Uferschutzplanung - Öffentliche Auflage

Zusammenfassung

Die Uferschutzplanungen der ehemaligen Gemeinden Twann und Tüscherz-Alfermée stammen aus der Mitte der 1990er Jahre und sind inhaltlich und formal veraltet. Die Gemeindefusion wurde mit der genehmigten Ortsplanungsrevision vom 9. August 2019 vollzogen, sodass nun die Änderung der Uferschutzplanung angegangen werden konnte. Am 09. Juni 2024 findet die entsprechende Urnenabstimmung statt.

An den bisherigen Inhalten der Uferschutzplanung wird grundsätzlich festgehalten. Die Überarbeitung bezweckte vor allem spezifische Änderungen, die Umsetzung neuer übergeordneter Vorgaben und die Digitalisierung der Pläne.

Erste Auflage

Im Rahmen des Planerlassverfahrens wurde die geänderte Uferschutzplanung vom 30. Mai bis am 28. Juli 2022 öffentlich aufgelegt; alle Unterlagen sind für Interessierte am Ende dieser Präsentation aufgeschaltet. 

Zweite Auflage

Basierend auf diesen Verhandlungen wurden an der im Jahr 2022 aufgelegten Uferschutzplanung verschiedene Änderungen vorgenommen. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 22. Februar bis 25. März 2024. Siehe nachfolgende Unterlagen.

Hinweise zu den aufrecht erhaltenen Einsprachen

Die definitive Genehmigung der Vorlage "Änderung Uferschutzplanung" obliegt nach der Urnenabstimmung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Gegen die erste und zweite Auflage gingen insgesamt 65 Einsprachen und eine Rechtsverwahrung ein (59 gegen die erste Auflage und 6 gegen die zweite Auflage, wobei es sich bei 5 um Personen handelt, die bereits gegen die erste Auflage eine Einsprache eingereicht haben). Nur 5 Einsprachen wurden zurückgezogen; 60 Einsprachen bleiben aufrechterhalten. Sollte die Vorlage von den Stimmberechtigten angenommen werden, beantragt der Gemeinderat dem AGR, sämtliche aufrecht erhaltenen Einsprachen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens "Änderung Uferschutzplanung" abzuweisen.

 

Unterlagen zweite Auflage ( aufgelegt vom 22. Februar bis 25. März 2024)

Die zweite Auflage mit den Änderungen besteht aus den

Zusätzlich liegt der Erläuterungsbericht zur Information auf.

Unterlagen erste Auflage (aufgelegen vom 30. Mai bis 28. Juli 2022)

Die Uferschutzplanung (USP) besteht aus den Uferschutzplänen und den Uferschutzvorschriften (beides grundeigentümerverbindlich) und dem Realisierungsprogramm (behördenverbindlich). Die Gemeinde erlässt die Uferschutzplanung (Vorschriften und Pläne) im Verfahren für Überbauungsordnungen.
Im Folgenden sind die aufgelegten Dokumente aufgelistet.

Einführende Dokumente

01_Erläuterungsbericht
02_Realisierungsprogramm
03_Detailbemassungen

Die bestehende Uferschutzplanung gliedert sich in fünf verschiedene Gebiete mit zugehörigen Vorschriften:

Gebiet Twann

04_USP1_Twann_Vorschriften
05_USP1_Plan_West
06_USP1 _Plan_Ost

Gebiet Engelberg

07_USP2_Engelbert_Vorschriften
08_USP2_Engelberg_Plan

Gebiet Tüscherz

09_USP3_Tüscherz_Vorschriften
10_USP3_Tüscherz_Plan_West
11_USP3_Tüscherz_Plan_Ost

Gebiet Schlössli

12_USP4_Schlössli_Vorschriften
13_USP4_Schlössli_Plan

Gebiet Petersinsel

14_USP5_Petersinsel_Vorschriften
15_USP5_Petersinsel_Plan