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Ordentliche Gemeindeversammlung 23. November 2021

21. Oktober 2021

Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Dienstag 23. November 2021, 2015 Uhr in der Rebhalle.

VORKEHRUNGEN CORONA-PANDEMIE: Gestützt auf die Vorgaben von Bund und Kanton hat der Gemeinderat für die Durchführung der Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses wird in der Einleitung zur Botschaft, die allen Stimmberechtigten zugestellt wird, abgedruckt. Für den Besuch der Gemeindeversammlung ist das Tragen von Masken obligatorisch.

Traktanden

1.Budget / Genehmigung Budget 2022; Festsetzen de Gemeindesteuern

2.Raumplanung / Planungsbegleitung Revision Uferschutzplanung; Erhöhung Investitionskredit

3.Verschiedenes und Umfrage

Eine Botschaft zu den Geschäften wird 14 Tage vor der Versammlung in jede Haushaltung verteilt.

Das unter Ziffer 1 aufgeführte Budget 2022 liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und ist ebenfalls auf der Webseite unter www.twann-tuescherz.ch aufgeschaltet.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 23. November 2021 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.