Gemeindeversammlung vom 26.11.2018
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Montag, 26. November 2018, 20.15 Uhr in der Rebhalle
Traktanden
- Budgets
Genehmigung Budget 2019, Festsetzen der Gemeindesteuern - Gemeindeliegenschaften
Ausserordentlicher Unterhalt Mietwohnungen Gemeindehaus; Investitionskredit - Strandbad Rostele
Sanierung Seemauer; Investitionskredit - Reglemente
Revision Friedhof- und Bestattungsreglement - Verschiedenes und Umfrage
Das unter Ziffer 1 aufgeführte Budget 2019 sowie das unter Ziffer 4 zu beschliessende Reglement liegen in Anwendung von Art. 37, Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und sind ebenfalls auf dieser Gemeindehomepage (anklicken) aufgeschaltet.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 26. November 2018 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.
2513 Twann, 22. Oktober 2018
EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ
Der Gemeinderat