Kindes und Erwachsenenschutz
Das Vormundschaftswesen im Kanton Bern ist mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht per Anfang 2013 neu organisiert worden. Der Bereich Vormundschaftswesen ging mit der Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in die Zuständigkeit des Kantons über. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet die KESB nach Möglichkeit zu unterstützen. Erhält die Gemeindeverwaltung beispielsweise von Einwohnern Gefährdungsmeldungen wie Suizidgefahr, Verwahrlosung, finanzielle Überforderung, psychische Überlastungen und dergleichen, leitet sie diese zuständigen KESB weiter. In den meisten Fällen nimmt dann die KESB mit den Sozialdiensten Kontakt auf. Für Twann-Tüscherz ist die KESB Biel zuständig: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel Zentralstrasse 63 Postfach 704 2501 Biel Tel. 031 635 21 50 Fax 031 635 21 99
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