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Ortspolizeiliche Massnahmen

Zu ortspolizeilichen Massnahmen gehören das Prüfen und Erlassen von Bewilligungen im Bereich Verkehr und öffentlichem Grund. Dazu gehören insbesondere
  • Schwertransportbewilligungen
  • Verkehrssperrungen
  • Bewilligung zur Nutzung von öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeinnutz).
Ebenso kann die Ortspolizeibehörde gestützt auf die geltenden Reglemente und die Zustimmung des Gemeinderats Bussen verfügen, beispielsweise bei widerrechtlicher Kehrichtentsorgung.

Kontakt

Ortspolizeiliche Massnahmen
Moos 11
2513 Twann-Tüscherz
Tel. 032 315 03 30
info@twann-tuescherz.ch

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