Änderung der Uferschutzplanung - Öffentliche Auflage
Vom 30. Mai bis 28. Juli 2022* liegend die geänderten Uferschutzpläne der Einwohnergemeinde öffentlich auf. Die Uferschutzplanungen der ehemaligen Gemeinden Twann und Tüscherz-Alfermée stammen aus der Mitte der 1990er Jahre und sind inhaltlich und formal veraltet. Die Gemeindefusion wurde nun mit der genehmigten Ortsplanungsrevision vom 9. August 2019 nachvollzogen, sodass nun die Änderung der Uferschutzplanung angegangen wird.
Die Uferschutzplanung (USP) besteht aus den Uferschutzplänen und den Uferschutzvorschriften (beides grundeigentümerverbindlich) und dem Realisierungsprogramm (behördenverbindlich). Die Gemeinde erlässt die Uferschutzplanung (Vorschriften und Pläne) im Verfahren für Überbauungsordnungen.
* Auf Wunsch betroffener Parzellenbesitzer hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2022 beschlossen, die Auflagefrist der derzeit laufenden öffentlichen Auflage um vier Wochen, bis zum 28. Juli 2022, zu verlängern (ursprünglicher Termin: 30.06.2022).
Aktuelle Publikation der öffentliche Auflage
00_Amtliche_Publikation Auflage
Einführende Dokumente
01_Erläuterungsbericht
02_Realisierungsprogramm
03_Detailbemassungen
Die bestehende Uferschutzplanung gliedert sich in fünf verschiedene Gebiete mit zugehörigen Vorschriften:
Gebiet Twann
04_USP1_Twann_Vorschriften
05_USP1_Plan_West
06_USP1 _Plan_Ost
Gebiet Engelberg
07_USP2_Engelbert_Vorschriften
08_USP2_Engelberg_Plan
Gebiet Tüscherz
09_USP3_Tüscherz_Vorschriften
10_USP3_Tüscherz_Plan_West
11_USP3_Tüscherz_Plan_Ost
Gebiet Schlössli
12_USP4_Schlössli_Vorschriften
13_USP4_Schlössli_Plan
Gebiet Petersinsel
14_USP5_Petersinsel_Vorschriften
15_USP5_Petersinsel_Plan
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, Postfach 16, 2513 Twann-Tüscherz einzureichen.