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Gesamterneuerungswahlen 2025

Die Amtsdauer der Exekutive der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz läuft am 31. Dezember 2025 aus. Zwei bisherige Ratsmitglieder (Gemeindepräsidentin Margrit Bohnenblust und Gemeinderat Stephan Caliaro) werden wegen Amtszeitbeschränkung nicht mehr zur Wahl antreten.

Der Gemeinderat hat die Neuwahlen auf Sonntag, 12. Oktober 2025 angesetzt.
Ein möglicher zweiter Wahlgang findet am 21. Dezember 2025 statt.

Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip). Für die Amtsdauer von vier Jahren sind zu wählen:

  • 4 Mitglieder für den Gemeinderat
  • 1 Mitglied für das Gemeindepräsidium

Die politischen Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf eine Vertretung in die zu wählenden Behörden erheben, haben der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag,

29. August 2025, 17.00 Uhr, die Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Name, Vorname, Adresse, Jahrgang und Unterschrift der Kandidierenden;
  • Jede Liste muss von mindestens 10 Stimmberechtigten mit Angabe von Namen, Vornamen, Adresse und Jahrgang unterzeichnet sein.

Hier können sie sie eine Vorlage für einen Wahlvorschlag herunterladen (anklicken).

Wichtig: Kandidierende dürfen nur auf einer Wahlliste unterschreiben. Übrige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dürfen maximal vier Vorschläge für den Gemeinderat und einen Vorschlag für das Gemeindepräsidium unterzeichnen. Im Weiteren wird auf das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz verwiesen, das auf der Gemeindehomepage unter Politik/Reglemente eingesehen oder auf der Verwaltung bezogen werden kann. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.