Öffentliche Auflage / Änderung der baurechtlichen Grundordnung / Aktualisierung der Bestimmungen in den Reben
Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Aktualisierung der Bestimmungen in den Reben
Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung «Aktualisierung der Bestimmungen in den Reben» zur öffentlichen Auflage.
Die öffentliche Auflage beinhaltet:
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Änderung Baureglement
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Änderung Schutzzonenplan
Zusätzlich liegt der Erläuterungsbericht zur Information auf.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 3. September 2020 bis 5. Oktober 2020 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind auch im Internet unter www.twann-tuescherz.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, Postfach 16, 2513 Twann-Tüscherz, einzureichen.