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Kommunale Urnenabstimmung am 19.12.2021

11. November 2021

Kommunale Urnenabstimmung am 19.12.2021

Am 01. November 2021 hat der Gemeinderat Folgendes beschlossen:

"Die Genehmigung des Investitionskredits für die Schulraumplanung der Gemeinde Twann-Tüscherz wird als kommunales Urnenabstimmungsgeschäft für den Abstimmungssonntag vom 19.12.2021 angeordnet."

Erläuterung

Gestützt auf das geltende Organisationsreglement, Art. 6, sind Geschäfte, die wie das Projekt Schulraumplanung Ausgaben von über 1 Million Franken betreffen, an der Urne zu beschliessen.

Vorlage der kommunalen Urnenabstimmung

  • Genehmigung Investitionskredit für die Schulraumplanung

Abstimmungsdatum

Sonntag, 19. Dezember 2021

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Twann, Gemeindehaus, Moos 11, 1. Stock

11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Öffentlicher Info-Abend am 01.12.2021

Am Mittwoch, 01. Dezember 2021 findet in der Rebhalle der Schulanlage Twann um 20.15 Uhr ein öffentlicher Info-Abend zum Geschäft statt. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Daneben finden Interessierte auch alle nötigen Informationen in der Abstimmungsbotschaft, die rund drei Wochen vor der Abstimmung allen Stimmberechtigten zugestellt wird.

Stimmberechtigung

Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag,16. Dezember 2021 verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 17. Dezember 2021, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.

Rechtsmittel

Die vorliegende Publikation erfolgt gestützt auf Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (Stand 01.05.2016). Gegen Abstimmungssachen kann gemäss Art. 63 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989 (Stand 01.01.2020) schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eingereicht werden. Für Vorbereitungshandlungen wie der vorliegenden Publikation gilt eine Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung; für Urnenbeschlüsse 30 Tage nach dem Urnengang.

Der Gemeinderat