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Beschwerden gegen Verkehrsberuhigung abgewiesen

17. Januar 2023
Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hat sämtliche Beschwerden betreffend Verkehrsberuhigungsmassnahmen in der Dorfgasse abgewiesen. Damit gibt das Amt grünes Licht für ein "Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet" und für eine gelbe Markierung sämtlicher Parkplätze in der Rostele, am östlichen Ende der Dorfgasse.

Vergangenen Sommer publizierte der Gemeinderat zwei Verfügungen zu Verkehrsberuhigungsmassnahmen in der Dorfgasse Twann: Zum einen soll in der Dorfgasse für den motorisierten Verkehr nur noch ein Zubringerdienst erlaubt sein und zum andern sollen alle öffentlichen Parkplätze am Ende der Dorfgasse aufgehoben beziehungsweise gelb markiert und festvermietet an Anwohner abgegeben werden. Gegen die Verfügungen sind beim Regierungsstatthalteramt vier Beschwerden eingegangen.

Das Regierungsstatthalteramt hatte zu prüfen, ob für die verfügten Massnahmen ein öffentliches Interesse besteht und ob sie verhältnismässig sind. Es gelangte dabei zu einem positiven Befund: Die angestrebten Verkehrsmassnahmen seien geeignet, den Durchgangsverkehr in der Dorfgasse bzw. Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren. Auch sei für Automobilisten ein Fussmarsch von den öffentlichen Parkplätzen am Bahnhof zu Institutionen wie Kirche, Schule oder das Gemeindeversammlungslokal zumutbar.

Derzeit ist die Dorfgasse, die als Begegnungszone gilt, in der Regel nur von Westen her für den Verkehr zugänglich. Am östlichen Ende des Parkplatzes Rostele befindet sich eine Barrière, die eine Einfahrt von der N5 her verhindert. Sie ist in der Regel geschlossen.

Im Zuge der oben beschriebenen Massnahmen soll die jetzige Barrière mit einer elektrischen Barrière ersetzt werden, zu der alle, die einen Parkplatz mieten oder die Zufahrt benötigen, einen Batch erhalten. Der gesamte Verkehr müsste folglich nur noch einmal durch die Dorfgasse fahren.

Ziel des Gemeinderates ist es, die Verkehrsberuhigungsmassnahmen im ersten Halbjahr 2023 umzusetzen. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes kann an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.