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Fakultatives Referendum: Erhöhung Kredit Uferschutzplanung

19. Januar 2023

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2023 Folgendes beschlossen:

"Unter Berücksichtigung des fakultativen Referendums soll der Investitionskredit für die Planungsbegleitung Revision Uferschutzplanung um CHF 60'000.00 von CHF 135'000.00 auf CHF 195'000.00 erhöht werden."

Begründung
Gegen die vom 30.05.2022 bis 28.07.2022 öffentlich aufgelegte Änderung der Uferschutzplanung sind 59 Einsprachen eingegangen, wobei sehr viele Einsprechende von Juristen vertreten werden. Auch seitens der Gemeinde ist eine intensive juristische Begleitung unabdingbar, zumal unter anderem kostspielige Entschädigungsforderungen auf dem Spiel stehen. Eine juristische Beratung hat der Gemeinderat von Beginn weg einkalkuliert, dass diese aber so aufwändig werden würde, konnte er nicht voraussehen.

Rechtsmittelbelehrung
Der Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 26.09.2021. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen den Beschluss das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 19. Januar 2023. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.