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Kommunale Urnenabstimmung

2. Mai 2024

Vorlagen:

  • Änderung Uferschutzplanung
  • Investitionskredit Sanierungsmassnahmen Schulhaus

Zur Änderung Uferschutzplanung können auf der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten oder unter www.twann-tuescherz.ch (Kapitel Politik / Abstimmung 09.06.2024) folgende Unterlagen eingesehen werden: https://www.xn--twann-tscherz-2ob.ch/aenderunguferschutzplanung

  • Erläuterungsbericht zur 1. öffentlichen Planauflage (30.05.2022 – 28.07.2022)
  • Erläuterungsbericht zur 2. öffentlichen Planauflage (22.02.2024 – 25.03.2024)
  • Nr. 1 Twann, Nr. 2 Engelberg, Nr. 3 Tüscherz Alfermée, Nr. 4 Schlössli und Nr. 5 St. Petersinsel (bestehend aus Uferschutzplänen und -vorschriften) sowie die Waldfeststellung auf der St. Petersinsel gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997

Informationsanlass: Zu den Urnenabstimmungsgeschäften und weiteren politischen Geschäften der Gemeinde findet am Montag, 27.05.2024 um 18.30 Uhr, in der Rebhalle (Schulhaus Twann), eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. http://www.xn--twann-tscherz-2ob.ch/_rtr/abstimmungen%3C/a>

Abstimmungsdatum

Sonntag, 09. Juni 2024

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Twann, Gemeindehaus 1. Stock

11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Stimmberechtigung

Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 06. Juni 2024 verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.

Rechtsmittel

Die vorliegende Publikation erfolgt gestützt auf Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (Stand 01.05.2016). Gegen Abstimmungssachen kann gemäss Art. 63 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23.05.1989 (Stand 01.08.2014) schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eingereicht werden. Für Vorbereitungshandlungen wie der vorliegenden Publikation gilt eine Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung; für Urnenbeschlüsse 30 Tage nach dem Urnengang.

 

Zugehörige Objekte

Name
botschaft urnenabstimmung vom 09.06.2024_Druck Download 0 botschaft urnenabstimmung vom 09.06.2024_Druck