Gemeindeversammlung 23. Juni 2025
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Montag, 23. Juni 2025, 20.15 Uhr in der Rebhalle
Traktanden
- Jahresrechnung, Genehmigung der Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz
- Reglement, Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Stromversorgung der Einwohnergemeinde Twann
- Projekt "Pfahlbaubahnhof", Genehmigung Investitionskredit "Pfahlbaubahnhof Süd" in Twann
- Verschiedenes und Umfrage
Eine detaillierte Botschaft zu den Geschäften wird 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Die unter Ziffer 1 aufgeführte Jahresrechnung sowie das unter Ziffer 4 aufgeführte Reglement liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und werden ebenfalls auf der Webseite unter www.twann-tuescherz.ch aufgeschaltet.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Versammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen unterlässt, kann gegen Beschlüsse nachträglich keine Beschwerden mehr einreichen.
Zur Teilnahme an dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, die am 23. Juni 2025 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind.