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Fakultatives Finanzreferendum Schulanlage Burg

23. November 2017

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2017 auf Antrag der Finanzkommission folgenden Beschluss gefällt: Für die Teilsanierung der Schulanlage Burg wird ein Investitionskredit von Fr. 56'000.00 genehmigt. Begründung und Vorgehen: Die Sanitärinstallationen sind teilweise und die Sanitärleitungen total sanierungsbedürftig. Gestützt auf die Gebäudeanalyse vom 27.02.2017 und das Investitionsprogramm 2017-2022 hat der Gemeinderat Twann-Tüscherz beschlossen, die nötigen Arbeiten während den Sommerferien 2018 in der Schulanlage Burg ausführen zulassen. Rechtliche Bestimmungen fakultatives Referendum: Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum im Sinne von Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17.05.2009. Mindestens 5 % aller Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss das Finanzreferendum ergreifen. Die Frist beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger vom 23. November 2017. Eine allfällige Eingabe erfolgt an die Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, 2513 Twann.

2513 Twann, 23. November 2017

EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ Der Gemeinderat