Kopfzeile

Inhalt

Signalisation

Die zuständige Ortspolizeibehörde sorgt für den Erlass der erforderlichen Verkehrsmassnahmen auf den Gemeindestrassen. Sie trifft auf öffentlichen Strassen privater Eigentümerinnen oder Eigentümer nach Anhören der Eigentümerinnen oder Eigentümer die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Massnahmen:
•Mass- und Gewichtsbeschränkungen
•Geschwindigkeitsbeschränkungen
Weiter sind die Ortspolizeibehörde zuständig für das Anordnen und das Anbringen der Wegweisung zu wichtigen örtlichen Verkehrspunkten sowie für die örtliche Parkplatz- und Betriebswegweisung.
Vergleiche Strassenverordnung (732.111.1)

Kontakt

Signalisation
Moos 11
2513 Twann-Tüscherz
Tel. 032 315 03 30
info@twann-tuescherz.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt