Signalisation
•Mass- und Gewichtsbeschränkungen
•Geschwindigkeitsbeschränkungen
Weiter sind die Ortspolizeibehörde zuständig für das Anordnen und das Anbringen der Wegweisung zu wichtigen örtlichen Verkehrspunkten sowie für die örtliche Parkplatz- und Betriebswegweisung.
Vergleiche Strassenverordnung (732.111.1)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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