Gesamterneurungswahlen 2025
Für die Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums und der vier übrigen Gemeinderatssitze der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz für die Amtsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 sind innerhalb der reglementarischen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Wahlvorschlag Gemeindepräsidium – Urnenwahl am 12. Oktober 2025
Für die Besetzung des Gemeindepräsidiums ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
Da kein Wahlvorschlag eingegangen ist, kommt Art. 31 des kommunalen Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen zur Anwendung:
Jede stimmberechtigte Person kann eine in der Gemeinde Twann-Tüscherz wählbare, beliebige Person auf dem Wahlzettel eintragen. Es ist diejenige Person gewählt, die am meisten Stimmen erzielt hat. Die Urnenwahl wird wie vorgesehen am 12. Oktober 2025 stattfinden.
Hinweis:
- Gemäss Art. 55 des kommunalen Organisationsreglements (OGR) besteht keine Verpflichtung, bei einer Wahl in ein Gemeindeorgan das Amt auszuüben.
- Sollte die gewählte Person das Amt ablehnen, findet am 21. Dezember 2025 ein zweiter Wahlgang statt.
Wahlvorschläge übriger Gemeinderat (4 Sitze) – stille Wahl
Für die Wahl zur Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze nach dem Prinzip des Majorzverfahrens sind vier Wahlvorschläge eingegangen:
WAHLLISTE 1:
- Schaller Daniel, 1976, Ingenieur, Burgweg 8, 2513 Twann, neu
WAHLLISTE 2:
- Tschantré Markus, 1962, Architekt, Oberdorf 5, 2512 Tüscherz, bisher
WAHLLISTE 3 (GR Ueli)
- Vetsch Ueli, 1982, Landwirt / Landmaschinenmechaniker, Gaicht 18, 2513 Twann, bisher
WAHLLISTE 4
- Brügger Christian, 1977, Lehrer, Moos 7, 2513 Twann, bisher
Da nicht mehr Wahlvorschläge eingingen als Sitze zu vergeben sind, kommt Art. 40 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen zur Anwendung, gemäss welchem der Gemeinderat die oben aufgeführten Kandidaten in stiller Wahl als gewählt erklärt. Diesen Beschluss fällte der Gemeinderat im Rahmen eines Zirkularbeschlussverfahrens am 2. September 2025.
Am Wahlsonntag vom 12. Oktober 2025 findet folglich nur eine Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums statt.
Wahl- und Abstimmungsdatum
Sonntag, 12. Oktober 2025
Stimmlokal und Öffnungszeiten
Twann, Gemeindehaus 1. Stock
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wahlberechtigung
Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 9. Oktober 2025, verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, respektive Wahlen, gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 10. Oktober 2025, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei oder beim Bahnhof Tüscherz erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.
Rechtsmittel
Gegen Wahlangelegenheiten kann gestützt auf Art. 97, Abs. 1 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 innert 10 Tagen nach dem Wahltag Beschwerde geführt werden. Die Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Biel/Bienne einzureichen.