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Gesamterneuerungswahlen 2025

  1. Ergebnis zur Urnenwahl Gemeindepräsidium 2026 – 2029 vom 12. Oktober 2025

Da für die Besetzung des Gemeindepräsidiums während der Nominationsfrist kein Wahlvorschlag einging, kam am Wahlsonntag vom 12. Oktober 2025 Art. 31 des kommunalen Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen zur Anwendung:Jede stimmberechtigte Person konnte eine in der Gemeinde Twann-Tüscherz wählbare, beliebige Person auf dem Wahlzettel eintragen. Als gewählt gilt jene Person, die am meisten Stimmen erzielt. Gewählt wurde mit 43 Stimmen:

  • Bramwell Kaltenrieder, Jg. 1964, Bärelänti 6, 2513 Twann
    Arbeitgeber: Berner Fachhochschule, Biel, Leiter Weiterbildung Technik und Informatik, Mitglied der Direktion

 

Gemäss Art. 55 des kommunalen Organisationsreglements (OGR) besteht keine Verpflichtung, bei einer Wahl in ein Gemeindeorgan das Amt auszuüben. Der Gewählte wünscht sich eine Bedenkzeit. Da ein allfälliger neuer Wahlgang gemäss dem kommunalen Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen, Art. 25, mindestens 9 Wochen vor dem Wahlgang angesetzt werden muss, legt der Gemeinderat bereits jetzt das Datum für einen allfälligen neuen Wahlgang fest. Sollte Bramwell Kaltenrieder die Wahl annehmen entfällt der neue Wahlgang. Der Entscheid von Bramwell Kaltenrieder wird so bald als möglich kommuniziert.

2. Neuer Wahlgang zur Besetzung des Gemeindepräsidiums 2026 -2029

Da der Wahlsonntag vom 12. Oktober 2025 möglicherweise zu keiner Besetzung des Gemeindepräsidiums für die Legislatur 2026 – 2029 führt, hat der Gemeinderat einen neuen Wahlgang festgelegt. Sollte sich Bramwell Kaltenrieder für die Annahme der Wahl entscheiden, wird die Wahlannahme publiziert und der neue Wahlgang anschliessend wieder abgesagt.

Der neue Wahlgang zur Besetzung des Gemeindepräsidiums ist auf Sonntag, 21. Dezember 2025 angesetzt.

Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip). Für die Amtsdauer von vier Jahren zu wählen ist:

  • 1 Mitglied für das Gemeindepräsidium 2026 - 2029

Die politischen Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf eine Vertretung in die zu wählende Behörde erheben, haben der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 31. Oktober 2025, 17.00 Uhr, die Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Name, Vorname, Adresse, Jahrgang und Unterschrift der Kandidierenden;
  • Jede Liste muss von mindestens 10 Stimmberechtigten mit Angabe von Namen, Vornamen, Adresse und Jahrgang unterzeichnet sein.

Über diesen Link kann eine Vorlage für Wahlvorschläge heruntergeladen werden.

Wichtig: Kandidierende dürfen nur auf einer Wahlliste unterschreiben. Übrige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dürfen maximal einen Vorschlag für das Gemeindepräsidium unterzeichnen.
Im Weiteren wird auf das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz verwiesen, das über diesen Link heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden kann. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

3. Stille Wahl übriger Gemeinderat

Für die Wahl zur Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze nach dem Prinzip des Majorzverfahrens sind vier Wahlvorschläge eingegangen. Da nicht mehr Wahlvorschläge eingingen als Sitze zu vergeben sind, kam Art. 40 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen zur Anwendung, gemäss welchem der Gemeinderat die unten aufgeführten Kandidaten in stiller Wahl als  gewählt erklärt. Am 02.September 2025 wählte der Gemeinderat die folgenden Kandidaten in stiller Wahl d:

WAHLLISTE 1: Schaller Daniel, 1976, Ingenieur, Burgweg 8, 2513 Twann, neu

WAHLLISTE 2: Tschantré Markus, 1962, Architekt, Oberdorf 5, 2512 Tüscherz, bisher

WAHLLISTE 3: Vetsch Ueli, 1982, Landwirt / Landmaschinenmechaniker, Gaicht 18, 2513 Twann, bisher

WAHLLISTE 4: Brügger Christian, 1977, Lehrer, Moos 7, 2513 Twann, bisher