Winterdienst Strasse N5 und Trottoirs entlang der N5 - neue Zuständigkeit !
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen:
- Strassen (ausser der Nationalstrasse N5 - Zuständigkeit: ASTRA)
- Fusswegen
- und Trottoirs (ausser die Trottoirs der Nationalstrasse N5 entlang - Zuständigkeit: NEVIA)
der Gemeinde Twann – Tüscherz, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze sind in den Winterdienst einzubeziehen.
Eine Betriebsbereitschaft aller kommunalen und privaten Strassen rund um die Uhr kann mit den vorhandenen personellen und technischen Mitteln nicht gewährleistet werden. Die Bereitschaft wird vom 15. Nov. – 15. April von 03.30 Uhr – 23.00 Uhr geleistet.
Für Reklamationen oder Fragen zum Winterdienst auf den Trottoirs entlang der N5 können Sie sich hier melden:
NEVIA – Neuchâtel, Établissement pour la viabilité des infrastructures autoroutières
E-Mail: NEVIA@ne.ch / Tel.: 032 720 13 00
Hinweis: bei Schneefall wird die Strasse N5 aus Sicherheitsgründen zuerst geräumt und die Trottoirs entlang der N5 erst danach vom Schnee befreit !