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Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

11. Juni 2020
Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung betreffend des Gewässerraums auf Parzelle Nr. 1211 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Uferschutzplanung am 08.06.2020 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder auch über die Homepage der Gemeinde (anklicken) eingesehen werden.